[Anpassung an die Gesetzesänderung] Verlängerung des Visums für Führungskräfte und Manager im Jahr 2026

Ab dem 16. Oktober 2025 werden die Zulassungskriterien für „Betriebsführung und Verwaltung“ grundlegend geändertInfolgedessen sind die tatsächliche Geschäftstätigkeit, die Stabilität des Unternehmens sowie die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen wie Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsversicherung nicht nur bei Neuanträgen, sondern auch bei der Prüfung von Verlängerungsanträgen für Personen, die sich bereits mit einem Visum für Unternehmensführung und -verwaltung im Land aufhalten, wichtiger denn je.

Änderungen der Zulassungskriterien für „Betriebsführung und Verwaltung“ (Inkrafttreten am 16. Oktober 2025)https://www.moj.go.jp/isa/content/001448070.pdf

In diesem Artikel werden für Personen, die in Japan ein Visum für Unternehmensführung und -verwaltung besitzen und ein Unternehmen leiten, die Unterschiede vor und nach der Gesetzesänderung, die Übergangsregelungen für bereits ansässige Personen sowie praktische Hinweise zur Verlängerung zusammengefasst.

*Dieser Artikel enthält allgemeine Erläuterungen auf der Grundlage von Veröffentlichungen der Einwanderungsbehörde.
Die tatsächlichen Möglichkeiten einer Verlängerung hängen von der Finanzlage des Unternehmens, der Steuerzahlung, dem Sozialversicherungsstatus, der tatsächlichen Geschäftstätigkeit sowie der Ein- und Ausreisegeschichte ab.

Inhaltsübersicht

1. Die Verlängerung eines Visums für Führungskräfte und Manager ist nicht nur eine einfache Fristverlängerung

Bei der Verlängerung sind in der Regel die folgenden Punkte von Bedeutung.

  • Üben Sie tatsächlich Tätigkeiten im Bereich der Unternehmensführung oder -verwaltung in Japan aus?
  • Wird das Unternehmen kontinuierlich und stabil geführt?
  • Sind die Betriebsstätten angemessen gesichert?
  • Lässt sich anhand der Umsatz-, Gewinn- und Verlust- sowie der Kapitallage die Fortführung des Unternehmens erkennen?
  • Werden die gesetzlichen Verpflichtungen wie Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsunfallversicherung erfüllt?
  • Haben Sie Japan ohne triftigen Grund für längere Zeit verlassen?
  • Erfüllt das Unternehmen die geänderten Genehmigungsstandards oder ist davon auszugehen, dass es diese künftig erfüllen wird?

Das heißt, die Verlängerung wird nicht automatisch allein aufgrund der Tatsache, dass man derzeit im Besitz eines Visums ist, genehmigt, sondern es handelt sich um ein Verfahren, bei dem die tatsächliche Geschäftslage zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erneut überprüft werden.

2. Die wichtigsten Änderungen durch die Novelle vom 16. Oktober 2025

Seit dem 16. Oktober 2025 gelten strengere Kriterien für die Erteilung von Visa für Führungskräfte und Manager. Insbesondere die folgenden fünf Punkte sind auch für Inhaber bestehender Visa für Führungskräfte und Manager von großer Bedeutung.

(Daten) ElementPraktische Standards vor der ÄnderungDie geänderten StandardsAuswirkungen bei der Aktualisierung
Einstellung von VollzeitmitarbeiternDie Hauptkriterien sind ein Stammkapital von mindestens 5 Millionen Yen oder mindestens zwei festangestellte MitarbeiterEs muss mindestens ein Vollzeitmitarbeiter eingestellt werdenBei bestehenden Ein-Personen-Unternehmen ist es wichtig, die künftigen Einstellungspläne oder die aktuelle Beschäftigungslage darzulegen
Kapital und andere VermögenswerteEin Betrag von mindestens 5 Millionen Yen gilt als allgemeiner RichtwertEin Stammkapital von mindestens 30 Millionen Yen ist erforderlichAuch für bestehende Unternehmen gilt bei Verlängerungen ab dem 16. Oktober 2028 grundsätzlich die Anforderung der Erfüllung
Japanisch-KenntnisseDies wurde nicht als eigenständiger, klar definierter Anforderung hervorgehobenEntweder der Antragsteller oder ein festangestellter Mitarbeiter muss über Japanischkenntnisse auf dem Niveau B2 oder höher verfügen (JLPT N2).Nachweise wie das JLPT N2, mindestens 400 Punkte im BJT oder ein Abschluss an einer japanischen Hochschule sind wichtig
Beruflicher Werdegang und AusbildungSeine Berufserfahrung und seine Führungsqualitäten wurden in der Praxis geschätztEin Master-, Doktor- oder berufsqualifizierender Abschluss in einem verwandten Fachgebiet oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Unternehmensführung und -verwaltung sind erforderlichDie Angaben zum Werdegang des Vertreters und die Erläuterung des Zusammenhangs mit dem Unternehmen sind wichtig
Ein Dokument, in dem die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Leitung oder Verwaltung des Unternehmens während des letzten Aufenthaltszeitraums konkret beschrieben werdenWichtig bei Neuanträgen und bestimmten VerlängerungenIn manchen Fällen ist eine Überprüfung durch einen Wirtschaftsexperten erforderlichEs kann sein, dass Gutachten von Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern usw. verlangt werden

Nach der Gesetzesänderung reicht die bloße Tatsache, dass ein Unternehmen existiert, nicht mehr aus. Es ist wichtig, zusätzlich eine Geschäftsgrundlage ab einer bestimmten Größe, fachliche Kompetenz als Geschäftsführer, die Fähigkeit, sich auf Japanisch zu verständigen, sowie die Realisierbarkeit eines langfristigen Geschäftsplans darzulegen.

3. Werden Inhaber bestehender Visa für Führungskräfte und Verwaltungsangestellte sofort abgelehnt?

Viele Menschen machen sich Sorgen darüber, ob sie ihr Visum verlängern können, wenn sie zwar bereits mit einem Visum für Unternehmensführung und -verwaltung im Land sind, aber die Anforderungen hinsichtlich des Stammkapitals von 30 Millionen Yen und der Vollzeitbeschäftigten nicht sofort erfüllen können.

In diesem Zusammenhang sind in den offiziellen Unterlagen bestimmte Übergangsregelungen für Inhaber bestehender Visa für Führungskräfte und Verwaltungsangestellte vorgesehen.

bereits„Betriebswirtschaft und Management“Personen, die sich dort aufhalten, bis zum Tag, an dem seit dem 16. Oktober 2025 drei Jahre vergangen sind, d. h. bis zum 16. Oktober 2028Wenn ein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer gestellt wird, führt die bloße Tatsache, dass die geänderten Kriterien nicht erfüllt sind, nicht automatisch und ohne Weiteres zu einer Ablehnung.

Die Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung wird jedoch unter umfassender Berücksichtigung der folgenden Punkte getroffen.

  • Aktuelle Geschäftslage
  • Geschäftskontinuität des Unternehmens
  • Erfüllung steuerlicher und sonstiger öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen
  • Es ist zu erwarten, dass die geänderten Genehmigungsstandards künftig erfüllt werden
  • Sonstige Aufenthaltsstatus
  • Vorliegen eines Gutachtens eines Experten für Unternehmensführung

Praktische Punkte.
Die Zeit bis zum 16. Oktober 2028 kann zwar als eine Art Vorbereitungsphase betrachtet werden, das bedeutet jedoch nicht, dass eine Verlängerung ohne jegliche Vorbereitungen möglich ist. Bei jeder Verlängerung wird es immer wichtiger, darzulegen, wie man sich auf die geänderten Standards vorbereitet.

4. Ab dem 16. Oktober 2028 müssen grundsätzlich die geänderten Standards erfüllt werden

Nach Ablauf der Übergangsfrist, d. h.Ab dem 16. Oktober 2028Bei der Beantragung einer Verlängerung des Visums für Führungskräfte und Verwaltungsangestellte müssen grundsätzlich die geänderten Zulassungskriterien erfüllt sein.

Daher müssen Inhaber eines bestehenden Visums für Führungskräfte und Verwaltungsangestellte langfristig folgende Vorkehrungen treffen.

VorbereitungsmaßnahmenZu überprüfende Punkte
GrundkapitalGibt es Pläne für eine Kapitalerhöhung auf über 30 Millionen Yen?
VollzeitbeschäftigteKönnen wir Vollzeitmitarbeiter einstellen, die die entsprechenden Kriterien erfüllen, wie z. B. japanische Staatsangehörige, Personen mit Sonderaufenthaltsstatus, Personen mit Daueraufenthaltsstatus oder Ehepartner von japanischen Staatsangehörigen?
Japanisch-KenntnisseKann nachgewiesen werden, dass der Vertreter oder ein festangestellter Mitarbeiter über Japanischkenntnisse verfügt, die mindestens dem Niveau JLPT N2 entsprechen?
Oder gibt es unter den festangestellten Mitarbeitern jemanden, der über vergleichbare Japanischkenntnisse verfügt?
Beruflicher Werdegang und AusbildungKann der Vertreter nachweisen, dass er über mindestens drei Jahre Managementerfahrung verfügt oder einen entsprechenden Abschluss besitzt?
GeschäftsplanSind die Prognosen für Umsatz, Beschäftigung, Investitionen und Geschäftspläne konkret?
Steuern und öffentliche AbgabenGibt es Probleme hinsichtlich nicht gezahlter Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder Arbeitsunfallversicherungsbeiträge oder einer fehlenden Versicherung?

Insbesondere die Anforderung eines Stammkapitals von 30 Millionen Yen lässt sich unter Umständen nur schwer innerhalb kurzer Zeit erfüllen. Inhaber eines bestehenden Visums für Unternehmensführung und -verwaltung müssen nicht nur im Hinblick auf die nächste Verlängerung, sondern auch mit Blick auf die darauffolgende Verlängerung Kapitalerhöhungen vornehmen, Mitarbeiter einstellen und ihren Geschäftsplan ausarbeiten.

5. Die Erfüllung der Steuer- und Abgabepflichten, die bei der Verlängerung besonders wichtig ist

In den aktualisierten offiziellen Unterlagen heißt es, dass bei der Verlängerung des Visums für Führungskräfte und Verwaltungsangestellte Stand der Erfüllung der Steuer- und AbgabepflichtenEs wird davon ausgegangen, dass dies überprüft wird.

Einfach ausgedrückt bezeichnet der Begriff „öffentliche Abgaben“ die öffentlichen Belastungen wie Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitsversicherungsbeiträge, die von Unternehmen oder Einzelunternehmern zu tragen sind.

Wichtige Punkte, die bei juristischen Personen zu prüfen sind

KlassifizierungWichtigste Prüfpunkte
ArbeitsversicherungErwerb der Versicherungsberechtigung für die Arbeitslosenversicherung, Zahlung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Beantragung der Arbeitsunfallversicherung
SozialversicherungBeitritt zur Kranken- und Rentenversicherung
Staatliche SteuernQuellensteuer und Sondersteuer für den Wiederaufbau, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und lokale Umsatzsteuer
KommunalsteuerKörperschaftssteuer, Gewerbesteuer

Sollten die Formalitäten für die Arbeitslosenversicherung und die Sozialversicherung trotz vorhandener Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß abgewickelt worden sein oder sollten Rückstände bei der Körperschaftssteuer, der Umsatzsteuer oder der Körperschafts- und Gemeindesteuer bestehen, kann dies bei der Verlängerung der Zulassung zu einer negativen Bewertung führen.

Das Visum für Unternehmensführung und -verwaltung ist ein Aufenthaltsstatus, der „Unternehmern, die in Japan rechtmäßig und stabil ein Unternehmen führen“, gewährt wird. Daher sind Fragen der Steuern und der Sozialversicherung nicht nur reine Buchhaltungsangelegenheiten, sondern spielen auch bei der Visumsprüfung eine wichtige Rolle.

6. Risiken bei längerer Abwesenheit aus Japan

Das Visum für Unternehmensführung und -verwaltung ist ein Aufenthaltsstatus, der zur Ausübung von Tätigkeiten im Bereich der Unternehmensführung oder -verwaltung in Japan berechtigt. Wenn Sie sich daher während der Aufenthaltsdauer ohne triftigen Grund für längere Zeit außerhalb Japans aufhalten, besteht die Möglichkeit, dass Ihre tatsächlichen Aktivitäten in Japan als unzureichend eingestuft werden.

In folgenden Fällen können beispielsweise eine Begründung oder ergänzende Unterlagen erforderlich sein.

  • Wenn Sie sich aus beruflichen Gründen, wie z. B. für den Auslandsvertrieb, Kundenbesuche oder Besprechungen in der Zentrale, für längere Zeit im Ausland aufgehalten haben
  • bei Vorliegen zwingender Gründe wie familiäre Umstände, Krankheit, Geburt eines Kindes oder Pflegepflichten
  • Die Geschäftstätigkeit der japanischen Gesellschaft wurde zwar fortgeführt, doch der Vertreter hielt sich über einen längeren Zeitraum im Ausland auf
  • wenn die tatsächliche Leitung von Mitarbeitern oder Führungskräften in Japan wahrgenommen wurde

Die bloße Erklärung, dass „man sich zwar im Ausland befand, das Unternehmen aber weitergeführt wurde“, reicht unter Umständen nicht aus. Es ist wichtig, die Notwendigkeit der Ausreise, die Verbindung zur japanischen Gesellschaft, die Führungs- und Kontrollstrukturen in Japan sowie die Aktivitäten nach der Rückkehr konkret darzulegen.

7. Ist eine Verlängerung des Visums für Unternehmensführung und -verwaltung auch bei einem defizitären Unternehmen möglich?

Ein Defizit allein ist kein Grund, der zwangsläufig zur Ablehnung der Verlängerung eines Visums für Unternehmensführung und -verwaltung führt. Wenn jedoch anhaltende Verluste vorliegen, das Unternehmen überschuldet ist oder kaum Umsatz erzielt wird, muss die Fortführung und Stabilität des Unternehmens nachgewiesen werden.

Insbesondere müssen die folgenden Punkte geklärt werden.

  • Gründe für das Entstehen des Defizits
  • Handelt es sich um ein vorübergehendes Defizit oder um ein strukturelles Defizit?
  • Gibt es Aussichten auf eine Erholung der Umsätze?
  • Gibt es konkrete Verträge, Angebote, Geschäftsverhandlungen oder laufende Transaktionen?
  • Wie werden die Lebenshaltungskosten des Vertreters gedeckt?
  • Gibt es Pläne für künftige Kapitalerhöhungen, Kreditaufnahmen, Kostensenkungen oder die Entwicklung neuer Geschäftsfelder?

Es ist wichtig, nicht nur zu sagen: „Wir werden uns in Zukunft mehr anstrengen“, sondern konkrete Verbesserungspläne vorzulegen, die auf Zahlen und objektiven Daten basieren.
In manchen Fällen kann es zudem erforderlich sein, Gutachten oder Bewertungen von Experten wie z. B. Unternehmensberatern für kleine und mittlere Unternehmen einzureichen.

8. Wie geht es mit der Verlängerung des Visums für die Leitung und Verwaltung von Ein-Personen-Unternehmen weiter?

Nach der Gesetzesänderung wurde die Beschäftigung von mindestens einem Vollzeitmitarbeiter ausdrücklich als wichtiges Kriterium festgelegt. Bei Unternehmen, die bisher von einem einzigen Vertreter geführt wurden, kann während der Übergangsfrist eine Gesamtbeurteilung vorgenommen werden, auch wenn die geänderten Kriterien nicht erfüllt sind.

Langfristig muss jedoch ein Personalplan ausgearbeitet werden.

Insbesondere sollten Sie folgende Punkte vorbereiten.

  • Triftige Gründe dafür, dass ich den Betrieb derzeit alleine führe
  • Unterscheidung zwischen Outsourcing und Auftragsvergabe einerseits und den Managementtätigkeiten des Vertreters andererseits
  • Geplante Einstellungen von Vollzeitmitarbeitern
  • Einstellungszeitpunkt, Aufgabenbereich, voraussichtliches Gehalt
  • Vorbereitungen für die Anmeldung zur Sozialversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
  • Umsatzvolumen und Beschäftigungsmöglichkeiten

Es ist zu beachten, dass die bloße Vergabe von Aufträgen oder die Auslagerung von Tätigkeiten nicht ausreicht, um die Anforderungen für die Beschäftigung von Vollzeitmitarbeitern zu erfüllen. Wenn zudem die tatsächlichen Tätigkeiten als Geschäftsführer nur in geringem Umfang ausgeübt werden und die Arbeit praktisch vollständig an Subunternehmer übertragen wird, kann dies die Frage aufwerfen, ob die Tätigkeit überhaupt unter die Bestimmungen für ein Visum für Führungskräfte und Manager fällt.

9. Ab wann sollte man mit den Vorbereitungen für die Verlängerung des Visums für Führungskräfte und Manager beginnen?

Die Verlängerung eines Visums für Unternehmensführung und -verwaltung kann etwa drei Monate vor Ablauf der Aufenthaltsdauer beantragt werden. Da jedoch in der Praxis die Jahresabschlüsse, Steuerunterlagen, Sozialversicherungsunterlagen, Arbeitsverhältnisse und Unterlagen zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit überprüft werden müssen, ist es ratsam, die Vorbereitungen mindestens drei Monate, wenn möglich sogar vier bis sechs Monate im Voraus zu beginnen.

Insbesondere in den folgenden Fällen ist eine frühzeitige Prüfung erforderlich.

  • Wenn der letzte Jahresabschluss einen Verlust ausweist
  • Wenn die Umsätze stark zurückgehen
  • Wenn nach der Unternehmensgründung noch keine ausreichenden Umsätze erzielt werden
  • Wenn keine Mitarbeiter beschäftigt sind oder die Sozialversicherungsangelegenheiten noch nicht geregelt sind
  • Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufgehalten haben
  • Wenn es sich bei dem Büro um eine Form handelt, die einem Gemeinschaftsbüro, einem Heimbüro oder einem virtuellen Büro ähnelt
  • Falls Sie ab Oktober 2028 keine Verlängerung vornehmen möchten
  • Falls die Anforderung eines Stammkapitals von 30 Millionen Yen noch nicht erfüllt ist

10. Zusammenfassung: Für die künftige Verlängerung des Visums für Unternehmensführung und -verwaltung sind die „tatsächliche Geschäftstätigkeit“ und der „Vorbereitungsplan“ entscheidend

Nach der Gesetzesänderung im Jahr 2025 sind für die Verlängerung eines Visums für Führungskräfte und Manager strategischere Vorbereitungen als bisher erforderlich.

Insbesondere Inhaber bestehender Visa für Führungskräfte und Manager sollten die Übergangsfrist bis zum 16. Oktober 2028 nicht als bloße Aufschubfrist betrachten, sondern als Vorbereitungszeitraum, um ihr Unternehmen an die geänderten Standards anzupassen.

Die folgenden Punkte sind für künftige Aktualisierungen von Bedeutung.

  • Das Unternehmen muss tatsächlich betrieben werden
  • Die Geschäftstätigkeit des Vertreters muss klar erkennbar sein
  • Es dürfen keine Probleme hinsichtlich nicht gezahlter Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder Arbeitsunfallversicherungsbeiträge oder einer fehlenden Versicherung bestehen.
  • Bei längeren Auslandsaufenthalten ist eine angemessene Begründung erforderlich.
  • Kapital in Höhe von 30 Millionen Yen, Einstellung von Vollzeitmitarbeitern sowie die langfristige Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich Japanischkenntnissen, Berufserfahrung und Bildungsabschluss
  • Bei Bedarf sind Gutachten von Fachleuten sowie konkrete Geschäftspläne vorzulegen.

Die Verlängerung eines Visums für Unternehmensführung und -verwaltung ist nicht nur eine reine Einreichung von Unterlagen, sondern ein Verfahren, bei dem der aktuellen Lage des Unternehmens und die künftigen Geschäftspläne gegenüber der Einwanderungsbehörde dargelegt werden müssen. Wenn eine Verlängerung ansteht, ist es wichtig, die aktuelle Situation des Unternehmens in Bezug auf Steuern, Personalwesen und Geschäftstätigkeit frühzeitig zu überprüfen, anstatt erst kurz vor Ablauf der Aufenthaltsdauer in Eile Vorbereitungen zu treffen.

Beratung zur Verlängerung des Visums für Führungskräfte und Verwaltungsangestellte

In den folgenden Fällen empfehlen wir eine Vorabprüfung vor der Beantragung der Verlängerung.

  • Falls die Anforderung eines Stammkapitals von 30 Millionen Yen noch nicht erfüllt ist
  • Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Beschäftigung von Mitarbeitern haben
  • Wenn das Unternehmen Verluste verzeichnet oder einen Umsatzrückgang verzeichnet
  • Wenn Sie Bedenken hinsichtlich Sozialversicherung und Steuern haben
  • Wenn Sie bereits längere Zeit im Ausland verbracht haben
  • Wenn Sie bei der nächsten Verlängerung eine Genehmigung für drei oder fünf Jahre anstreben
  • Falls eine Anpassung des Unternehmens an die ab 2028 geltenden Standards erforderlich ist

Bei der Verlängerung eines Visums für Unternehmensführung und -verwaltung unterscheiden sich die erforderlichen Unterlagen und die Ausrichtung der Erläuterungen je nach der Situation des Unternehmens erheblich. Es ist wichtig, zunächst die aktuelle Situation genau zu erfassen und dann die Möglichkeiten einer Verlängerung sowie ergänzende Unterlagen zu prüfen, wobei auch künftige Kapitalerhöhungen, Neueinstellungen und Geschäftspläne zu berücksichtigen sind.

Anfragen und Zugang

Büro des Verwaltungsschreibers Horiuchi (Shinjuku, Tokio)
Zu Händen: Verwaltungsschreiberin Yukiko Horiuchi
Zugehörigkeit: Tokyo Administrative Scrivener's Association, Shinjuku Branch
Einwanderungs- und Aufenthaltsbehörde Tokio Antragsbüro Gyoseishoshi Rechtsanwalt
Mitglied der Foreign Employment Support Organisation (FESO)

▶ Siehe die Profilseite des Büros.

Zugang:
1 Minute zu Fuß vom Bahnhof Higashi Shinjuku der Tokioter Metrolinie Fukutoshin entfernt.
1 Minute Fußweg vom Bahnhof Higashi-Shinjuku an der Toei Oedo Line.
8 Gehminuten vom Bahnhof Shin-Okubo der JR Yamanote-Linie entfernt.
15 Gehminuten vom Bahnhof Shinjuku der JR Yamanote-Linie entfernt.
12 Minuten Fußweg vom Bahnhof Seibu Shinjuku an der Seibu Shinjuku Line.
12 Gehminuten vom Bahnhof Okubo der JR Chuo/Sobu-Linie entfernt.

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