Gebühren für Visumsänderungen, -verlängerungen und unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen in Japan sollen deutlich erhöht werden (Erläuterung zum Inkrafttreten im Oktober 2026)

📌 Aktualisiert am 28. August 2026
„Offizieller Link“▶︎ Überprüfung der offiziellen Mitteilung der Behörde für Einreise- und Aufenthaltskontrolle

Die Behörde für Einreise- und Aufenthaltsverwaltung hat die endgültigen Gebühren für Anträge auf Änderung oder Verlängerung des Aufenthaltsstatus sowie für Anträge auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung usw., die ab dem 1. Oktober 2026 gelten, offiziell bekannt gegeben.
In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen mitteilen, dass die in diesem Artikel aufgeführten Gebührenbeträge nun offiziell feststehen.
*Die geänderten Gebühren gelten für Anträge, die ab dem 1. Oktober 2026 eingehen.

Hallo.
Ich bin Yukiko Horiuchi von der Kanzlei Horiuchi für Verwaltungsangelegenheiten.

Wenn Sie in Japan Ihren Aufenthaltsstatus ändern oder verlängern oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen Sie bei Erteilung der Genehmigung die vorgeschriebene Gebühr an die Einwanderungsbehörde entrichten.
Derzeit wird eine umfassende Überprüfung dieser Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen durchgeführt, und die Behörde für Einreise- und Aufenthaltskontrolle hat einen Entwurf für eine Regierungsverordnung veröffentlicht, der konkrete geänderte Beträge enthält.

Im vorliegenden Änderungsentwurf ist vorgesehen, dass bei der Genehmigung zur Änderung des Aufenthaltsstatus und der Verlängerung der Aufenthaltsdauer das bisherige pauschale Gebührensystem durch ein System ersetzt wird, bei dem die Höhe der Gebühr von der genehmigten Aufenthaltsdauer abhängt.
Eine weitere besonders bedeutende Änderung betrifft die Gebühr für die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Während diese derzeit bei 10.000 Yen liegt, sieht der nun veröffentlichte Entwurf eine Gebühr von 200.000 Yen vor.

Sollte der Änderungsentwurf wie vorgesehen in Kraft treten, würden sich die mit den Verfahren verbundenen Kosten für Personen, die in Zukunft eine Änderung oder Verlängerung ihres Aufenthaltsstatus oder die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, gegenüber der derzeitigen Situation erheblich erhöhen.

Daher möchten wir Ihnen diesmal auf der Grundlage der derzeit veröffentlichten Regierungsunterlagen auf leicht verständliche Weise darlegen, wie sich die Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen voraussichtlich ändern werden, welche Unterschiede zu den derzeitigen Gebühren bestehen und wann die Änderungen voraussichtlich in Kraft treten werden.

Inhaltsübersicht

1. Vergleich der derzeitigen Gebühren mit den Änderungsvorschlägen

Zunächst wollen wir die derzeitigen Gebühren und den nun veröffentlichten Änderungsvorschlag kurz miteinander vergleichen.

VerfahrenDerzeitÄnderungsvorschlag
Genehmigung zur Änderung des AufenthaltsstatusAm Schalter: 6.000 Yen
Online 5.500 Yen
Je nach der genehmigten Aufenthaltsdauer
10.000 bis 75.000 Yen
Genehmigung zur Verlängerung der AufenthaltsdauerAm Schalter: 6.000 Yen
Online 5.500 Yen
Je nach der genehmigten Aufenthaltsdauer
10.000 bis 75.000 Yen
Daueraufenthaltsgenehmigung10.000 Yen200.000 Yen
das 20-Fache des derzeitigen Wertes

Derzeit betragen die Gebühren für die Genehmigung einer Änderung des Aufenthaltsstatus und die Genehmigung einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer unabhängig von der genehmigten Aufenthaltsdauer 6.000 Yen bei Antragstellung am Schalter und 5.500 Yen bei Online-Antragstellung.

Im Gegensatz dazu sieht der vorliegende Änderungsentwurf vor, dass, Je länger die genehmigte Aufenthaltsdauer ist, desto höher fallen die Gebühren aus.so lautet es.

2. Die Höhe der Gebühren für Änderungen und Verlängerungen hängt von der „genehmigten Aufenthaltsdauer“ ab.

Die konkreten Änderungsvorschläge lauten wie folgt:

Zulässige AufenthaltsdauerDerzeitÄnderungsvorschlag
Freiverkäufliche Anwendung
Änderungsvorschlag
Online-Bewerbung
3 Monate oder wenigerSchalter
6.000 Yen

online
5.500 JPY.
10.000 Yen10.000 Yen
mehr als 3 Monate
6 Monate oder weniger
18.000 JPY.15.000 Yen
mehr als 6 Monate
weniger als ein Jahr
25,000.21.000 Yen
1 Jahr33.000 JPY.27.000 Yen
Mehr als ein Jahr
weniger als 3 Jahre
48.000 Yen42.000 Yen
mehr als 3 Jahre
weniger als 5 Jahre
64.000 Yen56.000 Yen
mehr als 5 Jahre75.000 Yen65.000 Yen

Derzeit beträgt die Gebühr beispielsweise sowohl bei einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer um „ein Jahr“ als auch bei einer Verlängerung um „fünf Jahre“ 6.000 Yen, sofern der Antrag persönlich am Schalter gestellt wird.

Sollte der vorliegende Änderungsentwurf jedoch wie vorgesehen in Kraft treten, gilt für Anträge, die persönlich eingereicht werden, Folgendes: 33.000 Yen bei einer Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr, 75.000 Yen bei einer Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre oder mehrDies wird der Fall sein.

Zudem sind für Online-Anträge in vielen Kategorien niedrigere Gebühren festgelegt als für Anträge, die am Schalter gestellt werden.

3. Die Gebühr für eine Daueraufenthaltsgenehmigung steigt von 10.000 Yen auf 200.000 Yen

Eine der besonders wesentlichen Änderungen in diesem Änderungsentwurf ist Gebühr für die unbefristete AufenthaltsgenehmigungIst.

VerfahrenDerzeitÄnderungsvorschlagDifferenz
Daueraufenthaltsgenehmigung10.000 Yen200.000 Yen+190.000 Yen

Da der Betrag derzeit bei 10.000 Yen liegt, würde es im Falle einer Umsetzung gemäß dem Änderungsvorschlag Erhöhung um 190.000 Yenund somit beträgt der aktuelle20-fachDas ergibt dann diesen Betrag.

Übrigens werden Sie vielleicht in einigen Medienberichten lesen, dass „die Gebühr für die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung 300.000 Yen betragen wird“.

Zu diesem Punkt gilt: „Gesetzlich festgelegter Höchstbetrag“ und „tatsächlich zu zahlende Gebühr“Man muss diese beiden Aspekte getrennt betrachten.

Im Rahmen der Novellierung des Einwanderungsgesetzes im Jahr 2026 gelten folgende Bestimmungen bezüglich der Gebühren für die Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung: Der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag beträgt 300.000 Yenwurde angehoben.

Es ist jedoch noch nicht beschlossen worden, dass die tatsächliche Gebühr 300.000 Yen betragen soll. Der konkrete Betrag soll durch eine Regierungsverordnung festgelegt werden, und In dem derzeit veröffentlichten Entwurf der Regierungsverordnung sind 200.000 Yen vorgesehen.Sie gilt als eine

4. Warum werden die Gebühren so stark erhöht?

Das Justizministerium und die Einwanderungsbehörde haben auch die Hintergründe für diese erhebliche Anhebung erläutert.

Da die Zahl der in Japan lebenden Ausländer einen historischen Höchststand erreicht hat und davon auszugehen ist, dass die Kosten für die ordnungsgemäße Kontrolle der Ein- und Ausreise sowie des Aufenthalts von Ausländern künftig weiter steigen werden, sollen die erforderlichen finanziellen Mittel gesichert werden und Auch von Ausländern mit Aufenthaltsgenehmigung muss ein angemessener Beitrag verlangt werdenheißt es.

Aus diesem Grund wurden die Gebühren in diesem Fall nicht nur auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten für die Prüfung der Anträge festgelegt, sondern es wurden auch die Kosten berücksichtigt, die für die Ein- und Ausreise sowie die Aufenthaltsverwaltung von Ausländern anfallen.

Nach den Erläuterungen der Regierung im Rahmen der Beratungen im Parlament belaufen sich die tatsächlichen Kosten für die Prüfung einer Änderung oder Verlängerung des Aufenthaltsstatus auf etwa 10.000 Yen und für die Prüfung eines Antrags auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung auf etwa 20.000 Yen.

Darüber hinaus unter Berücksichtigung von Vorteilen wie der Möglichkeit, sich nach Erhalt der Genehmigung für einen bestimmten Zeitraum in Japan aufzuhalten, „Leistungsbezogene Komponente“Unter Berücksichtigung dieser Faktoren wird ein Ansatz zur Festlegung konkreter Gebühren verfolgt.

5. Ab wann soll sich das ändern?

Geplantes Datum des Inkrafttretens des derzeit veröffentlichten Entwurfs einer Regierungsverordnung
„1. Oktober 2026“

Das geänderte Einwanderungsgesetz, das die Grundlage für die vorliegende Gebührenanpassung bildet, lautet wie folgt: Am 29. Mai 2026 vom Parlament verabschiedet und am 5. Juni desselben Jahres verkündetwird.
Allerdings werden die konkreten Gebührenbeträge nicht im Gesetz selbst festgelegt, sondern es ist vorgesehen, dass die konkreten Beträge durch eine Regierungsverordnung festgelegt werden.

Daraufhin hat die Behörde für Einreise- und Aufenthaltskontrolle 3. Juli 2026Wir haben einen Entwurf für eine Regierungsverordnung veröffentlicht, in der konkrete Gebühren usw. festgelegt sind, und auf e-Gov eine öffentliche Konsultation durchgeführt.

Der Zeitraum für die Einreichung öffentlicher Stellungnahmen ist Vom 3. Juli 2026 bis zum 3. August um 0 UhrDie Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.
Und in dem Entwurf, den die Regierung im Rahmen der öffentlichen Konsultation veröffentlicht hat, heißt es: Geplantes Inkrafttreten: 1. Oktober 2026heißt es.

Stand: 24. August 2026

  • Geändertes Einwanderungsgesetz: Verabschiedet und verkündet
  • Verordnung zur Festlegung konkreter Gebühren: Der Entwurf wurde bereits veröffentlicht
  • Öffentliche Stellungnahme: Die Frist ist abgelaufen
  • Geplantes Inkrafttreten gemäß dem Entwurf der Regierungsverordnung: 1. Oktober 2026
  • Endgültiger Betrag und Inkrafttreten: Der Inhalt der offiziellen Regierungsverordnung muss noch überprüft werden.

Aus diesem Grund gilt zum gegenwärtigen Zeitpunkt, dass „Es steht fest, dass die Preise ab dem 1. Oktober 2026 erhöht werden.“ anstatt dies als feststehend zu betrachten,

„Nach dem derzeit von der Regierung veröffentlichten Entwurf einer Regierungsverordnung ist das Inkrafttreten für den 1. Oktober 2026 vorgesehen.“ Das ist die korrekte Interpretation.

6. Gelten die derzeitigen Gebühren, wenn ich den Antrag vor Oktober stelle?

Ich denke, dies ist ein Punkt, der für diejenigen, die in Kürze eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsdauer oder die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung planen, von großem Interesse ist.

Insbesondere was die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung betrifft, so besteht zwischen den derzeitigen 10.000 Yen und den im Änderungsentwurf vorgesehenen 200.000 Yen ein Unterschied, Eine Differenz von sage und schreibe 190.000 YenEs gibt sie.
Allerdings, Ab welchem Zeitpunkt gilt die neue Gebühr für eingegangene Anträge?In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die endgültige Regierungsverordnung sowie die von der Einwanderungsbehörde veröffentlichten Übergangsregelungen zu prüfen.

Zur Information: Als am 1. April 2025 die Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungsverfahren angepasst wurden, Für Anträge, die bis zum 31. März 2025 eingegangen sind, gelten die Gebühren in der bisherigen Höhe, auch wenn die Genehmigung erst ab dem 1. April erteilt wird.wurde durchgeführt.

Allerdings lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit sagen, ob auch in diesem Fall eine ähnliche Übergangsregelung gelten wird.

Sobald in Zukunft offizielle Regierungsverordnungen oder Hinweise der Behörde für Einreise- und Aufenthaltskontrolle veröffentlicht werden, Wird die neue Gebühr auf der Grundlage des „Antragsdatums“ oder des „Genehmigungsdatums“ angewendet?Auch dies muss überprüft werden.

7. Zum Schluss

In diesem Beitrag haben wir Ihnen den Entwurf zur Anpassung der Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen vorgestellt, dessen Inkrafttreten für den 1. Oktober 2026 vorgesehen ist.

Sollte der vorliegende Änderungsentwurf wie vorgeschlagen in Kraft treten, ist davon auszugehen, dass sich die finanzielle Belastung für Ausländer, die sich mittel- bis langfristig in Japan aufhalten, erheblich erhöhen wird – nicht nur bei der Änderung oder Verlängerung des Aufenthaltsstatus, sondern insbesondere auch durch die erhebliche Anhebung der Gebühr für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung von derzeit 10.000 Yen auf 200.000 Yen.

Da sich die derzeit veröffentlichten konkreten Gebührenbeträge und das Inkrafttreten jedoch auf den von der Regierung veröffentlichten Entwurf einer Regierungsverordnung stützen, bitten wir alle, die in Zukunft einen Antrag stellen möchten, die offiziellen Bestimmungen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens noch einmal zu überprüfen, um Fehler zu vermeiden.

Auch die Kanzlei Horiuchi wird Sie erneut informieren, sobald der endgültige Inhalt feststeht.
Vielen Dank, dass Sie bis zum Ende gelesen haben.

[Referenzmaterialien und amtliche Unterlagen]

・Behörde für Einreise- und Aufenthaltskontrolle: „Zur Novelle des Einwanderungsgesetzes usw. im Jahr Reiwa 8“

・e-Gov – Öffentliche Stellungnahme, Aktenzeichen 315000136

Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen zum „Entwurf einer Regierungsverordnung zur teilweisen Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ein- und Ausreisekontrolle sowie die Anerkennung von Flüchtlingen und der Durchführungsverordnung zum Sondergesetz über die Ein- und Ausreisekontrolle von Personen, die ihre japanische Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des Friedensvertrags mit Japan aufgegeben haben“ usw.

・Agentur für Einreise- und Aufenthaltskontrolle: „Höhe der Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen (Entwurf)“

・Pressekonferenz des Justizministers nach der Kabinettssitzung (3. Juli Reiwa 8)

*Dieser Artikel basiert auf Informationen, die zum Stand vom 24. August 2026 vom Justizministerium, der Einwanderungsbehörde sowie auf e-Gov und anderen Quellen veröffentlicht wurden. Die konkreten Gebühren basieren auf dem derzeit veröffentlichten Entwurf einer Regierungsverordnung; es besteht die Möglichkeit, dass sich die Beträge, das Inkrafttreten und die Anwendungsmodalitäten durch die künftige Veröffentlichung der offiziellen Regierungsverordnung ändern.

Büro des Verwaltungsschreibers Horiuchi

Büro des Verwaltungsschreibers Horiuchi (Shinjuku, Tokio)
Zu Händen: Verwaltungsschreiberin Yukiko Horiuchi
Zugehörigkeit: Tokyo Administrative Scrivener's Association, Shinjuku Branch
Einwanderungs- und Aufenthaltsbehörde Tokio Antragsbüro Gyoseishoshi Rechtsanwalt
Mitglied der Foreign Employment Support Organisation (FESO)

▶ Siehe die Profilseite des Büros.

Zugang:
1 Minute zu Fuß vom Bahnhof Higashi Shinjuku der Tokioter Metrolinie Fukutoshin entfernt.
1 Minute Fußweg vom Bahnhof Higashi-Shinjuku an der Toei Oedo Line.
12 Minuten Fußweg vom Bahnhof Seibu Shinjuku an der Seibu Shinjuku Line.
8 Gehminuten vom Bahnhof Shin-Okubo der JR Yamanote-Linie entfernt.
15 Gehminuten vom Bahnhof Shinjuku der JR Yamanote-Linie entfernt.
12 Gehminuten vom Bahnhof Okubo der JR Chuo/Sobu-Linie entfernt.

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