Aktuelle Hinweise zum Visum für technische, geisteswissenschaftliche und internationale Dienstleistungen - Für die Kategorien 3 und 4 sind ab dem 15. April 2026 zusätzliche Dokumente erforderlich.
Der Aufenthaltsstatus "Technische, geisteswissenschaftliche und internationale Dienstleistungen" ist eines der typischen Arbeitsvisa für technische Arbeitnehmer, Dolmetscher/Übersetzer, Designer, Sprachlehrer und Marketingfachleute.
In Bezug auf diese Kategorie "technische, geisteswissenschaftliche und internationale Dienstleistungen" wurde nun bekannt gegeben, dass bei Anträgen, die am oder nach Mittwoch, dem 15. April 2026, eingereicht werden, zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, wenn der Antragsteller in Kategorie 3 oder 4 fällt.
Was wird sich nach dem 15. April 2026 ändern?
In den aktuellen Leitlinien heißt es, dass die folgenden zusätzlichen Dokumente eingereicht werden müssen, wenn der Antragsteller in Kategorie 3 oder 4 fällt.
| (Daten) Element | Inhalt |
|---|---|
| Zusätzliche Dokumente (i). | Erklärung zum Vertreter Ihrer Institution. |
| Zusätzliches Dokument (ii). | Wenn die wichtigsten Sprachkenntnisse im zwischenmenschlichen Bereich usw. benötigt werden, sind Unterlagen vorzulegen, die belegen, dass der Bewerber über Sprachkenntnisse verfügt, die dem CEFR B2 in der am Arbeitsplatz verwendeten Sprache entsprechen (JLPT N2 oder höher ist möglich). |
Wann ist die Einreichung erforderlich?
Im Leitfaden heißt es, dass der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anspruchsberechtigung und die Erlaubnis zum Wechsel des Aufenthaltsstatus gestellt werden muss, wenn der Antragsteller hauptsächlich eine Tätigkeit ausübt, bei der Sprachkenntnisse wie Japanischkenntnisse erforderlich sind, z. B. wenn es sich bei der Tätigkeit, für die sich der Antragsteller bewirbt, um "Übersetzen und Dolmetschen" oder "Kundendienst" handelt, wie z. B. an der Rezeption eines Hotels.
Auch wenn sich der Antragsteller bereits im Land befindet, muss er, wenn er aufgrund einer Änderung der Art seiner Arbeit oder eines Arbeitsplatzwechsels hauptsächlich eine Tätigkeit ausübt, bei der Sprachkenntnisse erforderlich sind, wie z. B. Japanischkenntnisse, diese Informationen vorlegen, wenn er eine Genehmigung zur Verlängerung seines Aufenthaltes beantragt.
Es sei darauf hingewiesen, dass der Antragsteller auch dann, wenn er in einem anderen als dem oben genannten Fall keinen Antrag gestellt hat, aufgrund der Angaben im Antrag aufgefordert werden kann, ihn einzureichen.
Beispiele für Japanischkenntnisse, die dem CEFR B2 entsprechen
Der Leitfaden besagt, dass eine Person über Japanischkenntnisse verfügt, die dem CEFR B2 entsprechen, wenn sie oder er
| Klassifizierung | Inhalt |
|---|---|
| Prüfung | JLPT N2 oder höher. |
| Prüfung | Eine Mindestpunktzahl von 400 im BJT Business Japanese Proficiency Test. |
| Visumgeschichte | Aufenthalt in Japan seit mindestens 20 Jahren als mittel- bis langfristiger Einwohner. |
| akademischer Hintergrund | Abschluss an einer Universität in Japan oder Abschluss eines Fachkurses oder einer Abteilung einer technischen Hochschule oder einer Fachschule in Japan. |
| Geschichte der Bildung | Sie haben die Schulpflicht in Japan erfüllt und die High School abgeschlossen |
Wenn für einen Verlängerungsantrag keine Vorlage erforderlich ist
Bei einem Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts ist der Antragsteller nicht verpflichtet, einen Antrag zu stellen, wenn er bereits seit einiger Zeit ununterbrochen dieselbe Art von Arbeit ausübt.
Sie können jedoch aufgefordert werden, diese bei Bedarf während des Screenings vorzulegen.
Zusammenfassung
Ab dem 15. April 2026 müssen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden, wenn ein Antrag auf ein Visum für "technische, geisteswissenschaftliche oder internationale Dienstleistungen" in Kategorie 3 oder 4 fällt. Es ist besonders wichtig, die Anwendbarkeit dieser Kategorie vor der Antragstellung zu prüfen, wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, bei der Sprachkenntnisse erforderlich sind, z. B. Übersetzen, Dolmetschen oder Kundendienst.
Anfragen und Zugang

Büro des Verwaltungsschreibers Horiuchi (Shinjuku, Tokio)
Zu Händen: Verwaltungsschreiberin Yukiko Horiuchi
Zugehörigkeit: Tokyo Administrative Scrivener's Association, Shinjuku Branch
Einwanderungs- und Aufenthaltsbehörde Tokio Antragsbüro Gyoseishoshi Rechtsanwalt
Mitglied der Foreign Employment Support Organisation (FESO)
▶ Siehe die Profilseite des Büros.
Zugang
- 1 Minute Fußweg vom Bahnhof Higashi-Shinjuku der Tokioter Metrolinie Fukutoshin.
- 1 Minute Fußweg vom Bahnhof Higashi-Shinjuku an der Toei Oedo Line.
- 10 Gehminuten vom Bahnhof Shin-Okubo der JR Yamanote-Linie entfernt.
- 15 Gehminuten vom Bahnhof Shinjuku der JR Yamanote-Linie entfernt.
- 15 Gehminuten vom Bahnhof Okubo der JR Chuo Sobu-Linie entfernt.
- 10 Minuten Fußweg vom Bahnhof Seibu Shinjuku an der Seibu Shinjuku Line.
