In diesem Blog-Beitrag wird der Inhalt der am 24. Februar 2026 überarbeiteten Leitlinien für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis so gegliedert, dass diejenigen, die tatsächlich einen Antrag vorbereiten, sie schnell verstehen können.
Die wichtigsten Punkte dieser Überarbeitung der Leitlinien für das Screening auf Daueraufenthalt
- Die Tatsache, dass im Hinblick auf die Erfüllung der öffentlichen Verpflichtungen, auch wenn die Zahlung selbst erfolgt, "in der Regel eine negative Beurteilung erfolgt, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt".
- Die Erfüllung der Meldepflicht nach dem Zuwanderungsgesetz ist klar geregelt.
- Der Zeitpunkt, zu dem das Erfordernis der Aufenthaltsdauer für den zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Aufenthaltsstatus auf "fünf Jahre" geändert wird (mit Übergangsmaßnahmen).
Gemeinsame Prüfungsanforderungen
Der wichtigste Punkt in dieser Abänderung, der in der Praxis mit größter Sorgfalt geprüft werden sollte, ist die Formulierung über die "Wahrnehmung der Dienstpflichten".
- Zahlung von Steuern
- öffentlicher Rentenbeitrag
- Prämie für die gesetzliche Krankenversicherung
- Meldepflichten nach dem Einwanderungsgesetz (z. B. Meldung einer Änderung der institutionellen Zugehörigkeit, einer Adressänderung und anderer anwendbarer Meldungen).
Die überarbeiteten Leitlinien enthalten dann einen eindeutigen Wortlaut mit folgendem Inhalt.
Auch wenn die Zahlung zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erfolgt ist, wird sie grundsätzlich negativ bewertet, wenn die Zahlung nicht innerhalb der ursprünglichen Fälligkeitsfrist geleistet wird.
Mit anderen Worten: Es reicht nicht aus zu sagen, dass Sie jetzt alles bezahlt haben, der eigentliche Beurteilungspunkt ist, ob Sie pünktlich gezahlt haben.
Dauer des Aufenthalts zum Zeitpunkt der Beantragung des Daueraufenthalts
Bei der Beantragung eines Daueraufenthalts war es früher praktisch möglich, einen dreijährigen Aufenthalt zu beantragen, aber ab dem 31. März 2027 muss der Antragsteller einen fünfjährigen Aufenthalt haben, um einen Antrag stellen zu können.
Bis zum 31. März 2027 gilt jedoch eine Übergangsregelung, wonach die Aufenthaltsdauer von "drei Jahren" ebenfalls als Höchstaufenthaltsdauer behandelt wird.
Während dieses Zeitraums gelten jedoch "drei Jahre" als Höchstdauer und nur einmal als Möglichkeit, einen Daueraufenthalt zu beantragen.
Insbesondere sollten Sie immer den Zeitpunkt Ihres Antrags bedenken, vor allem wenn Ihre derzeitige Aufenthaltskarte für einen Zeitraum von drei Jahren gilt.
Sie sollten Ihre Situation überprüfen und in Erwägung ziehen, vor dem 31. März 2027 eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen, wenn Sie bei Ihrer nächsten Verlängerung wahrscheinlich keine fünfjährige Aufenthaltsdauer erhalten werden.
Vor und nach der Änderung Vergleichende Tabelle
| (Daten) Element | Vor der Änderung | Einzelheiten zu dieser Änderung (24. Februar 2026) | Praktische Punkte und Erläuterungen |
|---|---|---|---|
| Erfüllung der amtlichen Verpflichtungen | Die Zahlung von Steuern, öffentlichen Renten und Krankenversicherungsbeiträgen sind wichtige Bewertungskriterien | Neben den Steuerzahlungen, den öffentlichen Renten und den Beiträgen zur öffentlichen Krankenversicherung werden auch die Meldepflichten nach dem Einwanderungsgesetz genannt. | Neben dem bestehenden Status der Zahlung von Steuern usw. wurde die Erfüllung verschiedener Meldepflichten gegenüber den Einwanderungsbehörden eindeutig als Prüfkriterium festgelegt. |
| Veranlagung bei verspäteter Zahlung von Steuern und anderen Zahlungen. | Die Kriterien für überfällige Zahlungen sind etwas unklar. | Auch wenn die Zahlung zum Zeitpunkt der Antragstellung in voller Höhe erfolgt ist, wird grundsätzlich eine negative Bewertung abgegeben, wenn der Antrag nicht innerhalb der ursprünglichen Frist erfüllt wird. | Es ist wichtig zu beachten, dass das Zahlungsverhalten (ob es pünktlich bezahlt wurde) ebenso geprüft wird wie die vollständige Bezahlung. |
| Anforderungen an die maximale Aufenthaltsdauer | In der Praxis können sogar Inhaber eines dreijährigen Aufenthaltsstatus einen Antrag stellen. | Bis zum 31. März 2027 ist es möglich, eine Daueraufenthaltsgenehmigung mit einer Aufenthaltsdauer von derzeit drei Jahren zu beantragen (nur einmalige Beantragung); nach dem 31. März 2027 ist eine Aufenthaltsdauer von fünf Jahren erforderlich. | Nach dem 31. März 2027 ist es nicht mehr möglich, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen, es sei denn, der Antragsteller hat sich fünf Jahre lang dort aufgehalten. |
* Die obige Vergleichstabelle "Vor der Revision" basiert auf den in der Praxis weithin bekannten Prüfungspunkten und der bisherigen Struktur des Leitfadens. Die tatsächlichen Prüfungshandlungen können je nach den individuellen Gegebenheiten abweichen.
Zusammenfassung
Diese Überarbeitung des Leitfadens vom 24. Februar 2026 kann als eine Überarbeitung bezeichnet werden, die die Punkte, die bei der Prüfung tatsächlich geprüft werden, klarer strukturiert.
Besonders wichtig sind die Formulierungen über die "Ausübung der Dienstpflichten" und die Behandlung der "Aufenthaltsdauer".
Anträge auf Daueraufenthalt erfordern für jeden Aufenthaltsstatus unterschiedliche Vorbereitungen.
Es ist daher sehr wichtig, zunächst genau zu ermitteln, unter welchen Antragsweg Sie fallen (allgemeine Beschäftigung, japanischer Ehepartner usw., ständiger Aufenthalt, besondere Ausnahme für hochqualifizierte Arbeitskräfte usw.) und Ihre Unterlagen entsprechend diesem Weg vorzubereiten.
Es kann schwierig sein, einen Antrag auf Daueraufenthalt auf eigene Faust zu stellen, da viele Dokumente vorzubereiten und viele Punkte zu prüfen sind.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Horiuchi Administrative Office.
Anfragen und Zugang

Büro des Verwaltungsschreibers Horiuchi (Shinjuku, Tokio)
Zu Händen: Verwaltungsschreiberin Yukiko Horiuchi
Zugehörigkeit: Tokyo Administrative Scrivener's Association, Shinjuku Branch
Einwanderungs- und Aufenthaltsbehörde Tokio Antragsbüro Gyoseishoshi Rechtsanwalt
Mitglied der Foreign Employment Support Organisation (FESO)
▶ Siehe die Profilseite des Büros.
Zugang:
5 Gehminuten vom Bahnhof Higashi Shinjuku der Tokioter Metrolinie Fukutoshin entfernt.
8 Gehminuten vom Bahnhof Shin-Okubo der JR Yamanote-Linie entfernt.
12 Gehminuten vom Bahnhof Okubo der JR Chuo/Sobu-Linie entfernt.
