Visum für die Verlängerung des Punktes Beschäftigung nach dem Wechsel (technische Geisteswissenschaften)

Inhaltsübersicht

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1. Kann ich mein Visum nach einem Arbeitsplatzwechsel verlängern?

Das ist möglich. Allerdings ist die "Kontinuität des Arbeitsinhalts (d. h. die Relevanz für den Aufenthaltsstatus)" für die Bewertung der Verlängerung wichtig.
Wenn Sie eine Stelle annehmen, die sich so sehr von Ihrer bisherigen Tätigkeit unterscheidet, oder wenn die Art Ihrer Arbeit unklar ist, können Sie als unvereinbar mit Ihrem Aufenthaltsstatus angesehen werden.

2. wenn es sich bei dem neuen Unternehmen um ein kleines oder mittleres Unternehmen oder um ein Unternehmen handelt, das gerade erst gegründet wurde

Die Art des Arbeitsvertrags, ein stabiles Einkommen und die tatsächliche Geschäftstätigkeit sind bei der Beurteilung wichtiger als die Größe des Unternehmens.
Es ist durchaus möglich, dass ein neu gegründetes Unternehmen eine Verlängerungsgenehmigung erhält, vorausgesetzt, der Vertrag und die Art der Arbeiten werden ordnungsgemäß erläutert.

3. Welche Unterlagen benötige ich für die Verlängerung meines Visums?

  • Arbeitsbescheinigung (neuer Arbeitgeber)
  • Anstellungsvertrag
  • Stellenbeschreibung.
  • Unternehmensprofil (z. B. Broschüre, Register)
  • Steuerbescheinigung/Steuerzahlungsbescheinigung
  • Kündigungsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers (kann verlangt werden)
  • Kopie der Aufenthaltskarte
  • Lebenslauf (als Ergänzung zum beruflichen Werdegang)

4. Fälle, die besondere Aufmerksamkeit erfordern

  • Wenn es zu einem erheblichen Einkommensrückgang kommt
  • Übergang zu weniger spezialisierter, einfacher Arbeit
  • Fälle, in denen der Antragsteller unmittelbar nach seinem Eintritt in das Unternehmen eine Verlängerung des Visums beantragt
  • Fälle, in denen das Unternehmen noch nicht der Sozialversicherung beigetreten ist.
  • Wenn die Zahl der Stellenwechsel hoch ist
  • Bei extrem kurzer Betriebszugehörigkeit

In diesen Fällen können zusätzliche Unterlagen oder Erklärungen angefordert werden.

5. fachliche Beratung.

Die Schlüssel zur Verlängerung eines Visums für technische, geisteswissenschaftliche oder internationale Dienstleistungen sind "Kontinuität der Arbeit", "Stabilität des Lebens in Japan" und "Klarheit des Vertrags".
Wenn Sie irgendwelche Bedenken haben, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, bevor Sie mit den Vorbereitungen fortfahren.

So wurde beispielsweise Frau A, die in einen völlig anderen Bereich als ihren bisherigen Arbeitsplatz wechselte, problemlos weiterbeschäftigt, nachdem sie ausführlich dargelegt hatte, dass die Art ihrer Arbeit mit ihrem Bildungshintergrund zusammenhing. Im Gegensatz dazu wurde Frau B, deren Arbeitsvertrag nicht eindeutig war, um zusätzliche Unterlagen gebeten, und in einem Fall dauerte die Prüfung mehrere Monate.

6. Kann ich in einen anderen Beruf als meinen bisherigen wechseln?

Das technische, geisteswissenschaftliche und internationale Arbeitsvisum basiert auf der Annahme, dass der Antragsteller "eine berufliche Tätigkeit ausübt, die seinem Bildungs- und Berufshintergrund entspricht".
Daher wird ein Arbeitsplatzwechsel in eine Position oder Branche, die sich völlig von der vorherigen unterscheidet, mit Vorsicht beurteilt werden.

Punkte, die im Screening-Prozess zu beachten sind:

  • Gibt es einen Zusammenhang mit der Ausbildung oder dem beruflichen Werdegang?
  • Ist die Stellenbeschreibung klar erläutert?
  • ob die Arbeit japanische Sprachkenntnisse oder Spezialwissen erfordert

Beispiel:
Abschluss an einer Design-Hochschule → Arbeit in einem Design-Büro → Neuer Job als "Buchhalter
→ In solchen Fällen sind ausführliche Erläuterungen und Belege erforderlich.

Gegenmassnahmen:
Erstellen Sie ein detailliertes "Statement of Work" und geben Sie die Bedeutung der Arbeit klar an.
... die Kohärenz der Fähigkeiten durch einen Lebenslauf oder eine Bewerbung ergänzen.

7. Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch

Wenn Sie Bedenken bezüglich der Verlängerung Ihres Visums nach einem Arbeitsplatzwechsel haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs bietet die Kanzlei eine auf die individuelle Situation zugeschnittene Beratung an.

Anfragen und Zugang

Büro des Verwaltungsschreibers Horiuchi (Shinjuku, Tokio)
Zu Händen: Verwaltungsschreiberin Yukiko Horiuchi
Zugehörigkeit: Tokyo Administrative Scrivener's Association, Shinjuku Branch
Einwanderungs- und Aufenthaltsbehörde Tokio Antragsbüro Gyoseishoshi Rechtsanwalt
Mitglied der Foreign Employment Support Organisation (FESO)
Gehört dem AIL (Alien Visa Experts Network) an

Zugang:
5 Gehminuten vom Bahnhof Higashi Shinjuku der Tokioter Metrolinie Fukutoshin entfernt.
8 Gehminuten vom Bahnhof Shin-Okubo der JR Yamanote-Linie entfernt.
12 Gehminuten vom Bahnhof Okubo der JR Chuo/Sobu-Linie entfernt.

▶ Siehe die Profilseite des Büros.

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