Unternehmensformen, die bei der Niederlassung in Japan gewählt werden können
Gründung einer japanischen Tochtergesellschaft (Aktiengesellschaft / Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Gründung einer juristischen Person, die in Japan unabhängig agieren kann. Sowohl die Geschäftstätigkeit als auch die Registrierung sind möglich, und dies ist die häufigste Methode der Expansion.
Es können Visa für die Unternehmensführung und Visa für technisch-humanitäre Fächer usw. ausgestellt werden.
Aktiengesellschaften haben ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und externem Vertrauen, was für die Beziehungen zu Lieferanten und Banken von Vorteil ist. Gesellschaften mit beschränkter Haftung hingegen sind einfach zu gründen und flexibel in der Verwaltung, was sie für Neugründungen und Familienunternehmen geeignet macht.
Vergleichstabelle
(Daten) Element | Unternehmen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
---|---|---|
Beziehungen zwischen Vertretern und Anlegern | Der Vertreter muss kein Investor sein | Investor ist gleichzeitig Repräsentant |
Übertragung von Investitionsrechten | Frei übertragbar | Zustimmung der anderen Arbeitnehmer erforderlich. |
Qualifikationen der Investoren | Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen möglich. | Nur Einzelpersonen |
Niederlassungskosten | Ca. 200.000. | Ca. 60.000 Yen. |
Vertrauensniveau | hoch | niedrig (Position) |
Gründung einer japanischen Niederlassung
Gründung einer Niederlassung in Japan auf der Grundlage des Kapitals des Unternehmens in Ihrem Land. Kann geschäftliche Aktivitäten ausüben. Registrierung erforderlich.
Visa für den unternehmensinternen Transfer können für Geschäftsführungsvisa ausgestellt werden.
Einrichtung von Vertretungsbüros
Es sind nur nicht gewinnorientierte Aktivitäten wie Informationsbeschaffung und Marktforschung möglich. Gewerbliche Tätigkeiten sind nicht möglich und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Visum für Geschäftsleitung nicht verfügbar Visum für unternehmensinternen Transfer kann ausgestellt werden.
Vergleichstabelle
(Daten) Element | Vertretungsbüro | Niederlassung Japan | Unternehmen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
---|---|---|---|---|
Unternehmensaktivitäten | nicht erlaubt | möglich | möglich | möglich |
Anmeldung | unnötig | brauchen | brauchen | brauchen |
Einrichtung von Ämtern | möglich | brauchen | brauchen | brauchen |
Grundkapital | unnötig | Kapital des Hauptsitzes im Heimatland (Südkorea) | brauchen | brauchen |
Erwerb von Visa | nicht erlaubt | möglich | möglich | möglich |
Buchhaltung | Geschäftliche Tätigkeit nicht möglich | Kombinierte Bearbeitung mit dem Hauptsitz | Ausschließlich von japanischen Unternehmen abgewickelt | Ausschließlich von japanischen Unternehmen abgewickelt |
Anwendung des Gesetzes | Geschäftliche Tätigkeit nicht möglich | auf das eigene Unternehmen ausweiten | Nur japanische Unternehmen | Nur japanische Unternehmen |
Zeitrahmen für die Einrichtung | unnötig | Ca. 1 Monat | Ca. 1 Monat | Ca. 1 Monat |
Arten und Unterschiede von Geschäftsführungsvisa
Das Geschäftsverwaltungsvisum ist für Ausländer erforderlich, die beabsichtigen, in Japan ein Unternehmen zu gründen und es tatsächlich zu leiten oder zu verwalten. Es ist ein Aufenthaltsvisum, das Sie erhalten müssen, wenn Sie beabsichtigen, ein Unternehmen zu leiten, während Sie sich für längere Zeit in Japan aufhalten.
einjähriges Visum
- Häufigste Form
- Kann nach Abschluss des Büromietvertrags und der Unternehmensgründung beantragt werden
- Die Mitarbeit von japanischen Staatsangehörigen oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Japan ist erforderlich.
4-monatiges Visum (Vorbereitungsvisum)
- Kann kurz vor der Unternehmensgründung beantragt werden
- Legen Sie den Zeitplan für den Bürovertrag, den Entwurf der Satzung usw. im Voraus vor.
- Angepasst in Ermangelung von Mitarbeitern im Inland
Visum für Hochspezialisten 1 (c)
- Mindestens 70 Punkte für fortgeschrittene Humanressourcen sind erforderlich.
- Punktevergabe für Ausbildung, Hintergrund, Jahresgehalt, Hochschulranking usw.
- Nach einem einjährigen Visum für Geschäftsleute ist es möglich, einen Antrag auf Änderung des Visums zu stellen.
Anforderungen für die Beantragung eines Geschäftsführungsvisums
Tatsächliche Präsenz im Büro
- Ein eigenes Büro für das Unternehmen muss sich immer in Japan befinden.
- Virtuelle oder gemeinsam genutzte Büros sind nicht zulässig.
- Wohn- und Büroräume müssen getrennt werden.
Kapital von mindestens 5 Millionen JPY oder mindestens zwei Vollzeitbeschäftigte in Japan
- Vollzeitbeschäftigte mit Wohnsitz in Japan: Japaner oder Ausländer mit speziellem Daueraufenthaltsstatus oder anderem Status.
- Kann auch dann gelten, wenn nur die Kapitalanforderungen erfüllt sind.
Nachweise für die Stabilität und Nachhaltigkeit des Unternehmens.
- Spezifischer Geschäftsplan und Gewinn- und Verlustplan erforderlich.
- Außerdem werden erste Erlösmodelle, Zielmärkte und Marketingstrategien beschrieben.
Gründung einer Aktiengesellschaft und Visumantragsverfahren
Stufe 1: Erstellung eines Geschäftsplans.
- Einschließlich Geschäftsmodelle, Zielkunden, Marktanalyse usw.
- Sie müssen in der Lage sein, die Nachhaltigkeit und Stabilität des Managements zu erklären.
Stufe 2: Sicheres Büro.
- Miete oder Kauf von Büroräumen, die als tatsächlicher Geschäftssitz genutzt werden können
- Der Raum muss vom Wohnbereich abgetrennt sein, und eine fotografische Dokumentation ist erforderlich
Stufe 3: Unternehmensgründung
- Vorbereitung und notarielle Beurkundung von Gesellschaftsverträgen
- Einzahlung des Kapitals, Vorlage der Siegel, Antrag auf Eintragung bei der Rechtsabteilung.
- Umfasst Verfahren wie Gründungserklärungen und Erklärungen der Lohnbüros an das Finanzamt.
Stufe 4: Einholung von Genehmigungen und Zulassungen (falls erforderlich)
- Gaststättengewerbe: vorherige Gewerbeerlaubnis erforderlich
- Reisebüro: Registrierung als Reisebüro erforderlich.
- Unterkunft: Für das erworbene Gebäude ist eine Genehmigung zur Unterbringung erforderlich.
Schritt 5: Vorbereitung der Visumantragsunterlagen.
- Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Aufenthaltsstatus.
- Die Vorbereitungszeit beträgt etwa 1 bis 2 Monate.
Stufe 6: Visumantrag und Prüfung
Kein direkter Gang zur Einwanderungsbehörde bei Beauftragung eines Verwaltungsanwalts
Untersuchungszeitraum: 3-12 Monate (variiert je nach Region).
Schritt 7: Nach der Visabewilligung, Aufnahme der Tätigkeit.
- Kann als Vertreter einer juristischen Person in Japan handeln.
Zusammenfassung
Bedarf an professioneller Hilfe.
Die Gründung einer juristischen Person in Japan und die Beantragung eines Geschäftsführungsvisums ist ein komplexer Prozess, der von der Geschäftsplanung bis zur Sicherung von Büroräumen, der Registrierung und der Einreichung verschiedener Dokumente reicht.
Es ist wichtig, sich mit Hilfe eines erfahrenen Verwaltungsanwalts gründlich vorzubereiten, zumal die Überprüfung von Fehlern, die in der Anfangsphase gemacht werden, Monate dauern kann.
Das Büro bietet Unterstützung aus einer Hand, von der Erstellung eines Geschäftsplans bis hin zu den Niederlassungsverfahren und der Vorbereitung von Visumanträgen im Namen des Unternehmens.
Das Büro befindet sich in Shinjuku, Tokio, und ist mit erfahrenen japanischen Verwaltungsschreibern besetzt.
Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Horiuchi Gyosei Rechtsanwaltskanzlei Informationen
📌 Informationen zum Büro
- 🔹 Büro des Verwaltungsschreibers Horiuchi
- 🔹 Zugehörigkeit:. Verband der Verwaltungsschreiber von Tokio, Zweigstelle Shinjuku
- 🔹 Qualifikationen:. Einwanderungs- und Aufenthaltsbehörde Tokio Antragsbüro Gyoseishoshi Rechtsanwalt
- 🔹 Mitgliedsorganisationen:. Organisation zur Unterstützung ausländischer Beschäftigung (FESO)
- 🔹 Netzzugehörigkeit:. AIL (Allianz der Einwanderungsrechtler).
📍 Zugang.
- 🚶 Tokio Metro Fukutoshin Linie Bahnhof Shinjuku Ost 5 Minuten Fußweg.
- 🚶 JR Yamanote-Linie Bahnhof Shin-Okubo 8 Minuten Fußweg.
- 🚶 JR Chuo/Sobu Linie Bahnhof Okubo 12 Minuten Fußweg.