Was passiert, wenn ein Kind in Japan geboren wird? Erforderliche Verfahren und Visa

Herzlichen Glückwunsch an alle ausländischen Paare, deren Babys in Japan geboren wurden.
Mit dieser Freude einher geht die Frage "Geburtsurkunde? Was ist mit dem Visum? Was ist mit meiner Staatsangehörigkeit?" Viele Menschen haben vielleicht Fragen und Bedenken.

In diesem Artikel werden die drei wichtigsten Verfahren vorgestellt, die nach der Entbindung erforderlich sind:

  • Einreichung der Geburtsurkunde
  • Erlangung des Aufenthaltsstatus für Kinder
  • Registrierung und nationalitätsbezogene Verfahren im Heimatland

und eine Vergleichstabelle, die die verschiedenen Visatypen in leicht verständlicher Form darstellt.


Inhaltsübersicht

Verfahrensablauf nach der Geburt

ZeitmessungErforderliche Verfahren.FristPunkt
Innerhalb von 14 Tagen nach der LieferungEinreichung der GeburtsurkundeInnerhalb von 14 TagenEinreichung bei der Gemeindeverwaltung. Wenn das Büro an einem Feiertag geschlossen ist, gilt als Frist der nächste Öffnungstag.
Innerhalb von 30 Tagen nach der LieferungAntrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Erlangung des Aufenthaltsstatusinnerhalb von 30 TagenWenn Sie vergessen, einen Antrag zu stellen, kann man davon ausgehen, dass Sie sich illegal im Land aufhalten.
Innerhalb von 3 Monaten nach der EntbindungMitteilung über den Vorbehalt der Staatsangehörigkeit (falls erforderlich)Innerhalb von 3 MonatenErforderlich, wenn der Antragsteller sowohl die japanische als auch eine andere Staatsangehörigkeit behalten möchte.

1. Registrierung der Geburt

Als Erstes müssen Sie eine "Geburtsurkunde" vorlegen. Geburten in Japan müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

  • Erforderliche Dokumente: Geburtsurkunde, Aufenthaltsgenehmigung/Pass der Eltern usw.
  • Frist: innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Tag der Geburt (oder am nächsten Öffnungstag, wenn dieser ein Feiertag ist).
  • Einreichen bei: Gemeindeamt des Wohnsitzes

Vorsicht!Anmeldungen können auch noch nach Ablauf der Frist eingereicht werden, doch ist eine "Mitteilung über den Zeitablauf" erforderlich, die einen zusätzlichen Schritt darstellt.


2. Erlangung des Aufenthaltsstatus für Kinder

Weil das Kind zum Zeitpunkt der Geburt noch keinen Aufenthaltsstatus (Visum) hat,Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung" innerhalb von 30 Tagen nach der Geburtdurchgeführt werden sollte.

  • Eltern mit Arbeitsvisum → Kinder mit "Familienaufenthalt".
  • Eltern sind dauerhaft aufenthaltsberechtigt → können als "Kinder von dauerhaft aufenthaltsberechtigten Personen" eingestuft werden
  • Ein Elternteil ist Japaner → kann sich als "japanisches Kind" bewerben

*Zu den für die Erteilung eines Visums erforderlichen Unterlagen gehören eine Bescheinigung über die Annahme der Geburtsurkunde, eine Wohnsitzbescheinigung, ein Ausweisdokument, eine Bescheinigung über die Steuerzahlung und ein Nachweis über die Beschäftigung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten.

Vorsicht!Nach 30 Tagen gilt eine Person als "illegal aufhältig" und kann abgeschoben und mit Strafen belegt werden.


3. Wahl der Staatsangehörigkeit

Wenn ich in Japan geboren bin, bin ich dann japanischer Staatsbürger? Manche Menschen denken, dass Japan einStammbaumbasiert (bestimmt durch die Nationalität der Eltern)".Das Unternehmen hat die folgenden Maßnahmen ergriffen.

  • Beide Elternteile sind Ausländer → nicht japanische Staatsangehörige
  • Ein Elternteil ist Japaner → die japanische Staatsangehörigkeit wird automatisch verliehen

Außerdem werden japanische und ausländische StaatsangehörigeWenn Sie die doppelte Staatsangehörigkeit beibehalten wollen: "Notification of Reservation of Nationality".innerhalb von drei Monaten nach der Geburt.


4. vergleichende Tabelle nach Visumkategorie

Aufenthaltsstatus der ElternNationalität des KindesZu beantragender AufenthaltsstatusGeburtenregistrierungwichtiger Punkt
ständiger Einwohnerausländische StaatsangehörigkeitKinder von DaueraufenthaltsberechtigtenErforderlich (innerhalb von 14 Tagen).Bewerben Sie sich innerhalb von 30 Tagen; beachten Sie auch den Einkommensnachweis für weniger als zwei Jahre.
Arbeitsvisa (z. B. für Länder mit technischem Personal)ausländische Staatsangehörigkeitabhängig (z. B. in einer Familie)brauchenDie Abhängigkeitsbedingungen müssen erfüllt sein.
Visum für Ehepartnerjapanische StaatsangehörigkeitKein Visum erforderlichGeburtsanzeige + Mitteilung über den Vorbehalt der Staatsangehörigkeit (innerhalb von 3 Monaten)Auswahl der künftigen Staatsangehörigkeit erforderlich (bis zum 22. Lebensjahr).
Internationale Studenten/Arbeitsferienausländische StaatsangehörigkeitDauerhafter Aufenthalt oder besondere PrüfungbrauchenBeachten Sie die Absicht, den Aufenthalt fortzusetzen, und die Einkommensanforderungen.

5. Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • F: Was ist, wenn ich in meinem Heimatland entbinde?
    → Anstelle eines Antrags auf Erteilung des japanischen Aufenthaltsstatus ist ein Antrag auf Erteilung einer Berechtigungsbescheinigung erforderlich.
  • F: Was geschieht, wenn die Eltern in einer internationalen Ehe unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben?
    → Möglichkeit, die doppelte Staatsangehörigkeit zu erwerben. Um die japanische Staatsangehörigkeit zu behalten, ist eine "Mitteilung über den Vorbehalt der Staatsangehörigkeit" erforderlich.
  • F: Was ist mit unverheirateten Eltern?
    → Wenn die Mutter-Kind-Beziehung nachgewiesen werden kann, kann das Kind ein Visum beantragen.

Anfragen und Zugang

Büro des Verwaltungsschreibers Horiuchi (Shinjuku, Tokio)
Zu Händen: Verwaltungsschreiberin Yukiko Horiuchi
Zugehörigkeit: Tokyo Administrative Scrivener's Association, Shinjuku Branch
Einwanderungs- und Aufenthaltsbehörde Tokio Antragsbüro Gyoseishoshi Rechtsanwalt
Mitglied der Foreign Employment Support Organisation (FESO)
Gehört dem AIL (Alien Visa Experts Network) an

Zugang:
5 Gehminuten vom Bahnhof Higashi Shinjuku der Tokioter Metrolinie Fukutoshin entfernt.
8 Gehminuten vom Bahnhof Shin-Okubo der JR Yamanote-Linie entfernt.
12 Gehminuten vom Bahnhof Okubo der JR Chuo/Sobu-Linie entfernt.

▶ Siehe die Profilseite des Büros.

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